1. Der Medienpreis Sepsis soll eine nach dem Urteil einer Jury herausragende medizinjournalistische Veröffentlichung/Sendung zum Thema Sepsis auszeichnen.
2. Bewerbungen/Vorschläge können erfolgen:
3. Die eingereichten Arbeiten sollen sich durch aktuelle Thematik, sachliche Richtigkeit und Verwendung unterschiedlicher Darstellungsmittel auszeichnen und müssen auf das Krankheitsbild Sepsis fokussiert sein.
4. Der Preis wird jährlich für medizinjournalistische Arbeiten ausgeschrieben, die in einer der folgenden Kategorien im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) veröffentlicht wurden:
5. Die Arbeiten sind jeweils bis 31. August des Ausschreibungsjahres bei der Geschäftsstelle der DSG einzureichen. Berücksichtigt werden dabei Arbeiten, die jeweils im Zeitraum vom 01. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Ausschreibungsjahres publiziert wurden und bisher unprämiert sind.
6. Vorzulegen sind:
7. Pro Autor/in kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Werden mehrere Beiträge vorgelegt, kann die Bewerbung insgesamt nicht berücksichtigt werden.
8. Die Bewerbung muss enthalten:
Bitte vermerken Sie in Ihrer Bewerbung auch, ob die DSG die eingereichte Arbeit nach der Preisverleihung (mit den Verweis auf die Herkunft) auf die Presseseite ihrer Homepage stellen darf.
9. Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die die Vorgaben und Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
10. Die Verleihung findet jährlich alternierend anlässlich des Kongresses der Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Hamburg und des Internationalen Kongresses der Deutschen Sepsis-Gesellschaft e.V. in Weimar statt.
11. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und kann geteilt werden.
Stifter des Preises: B.R.A.H.M.S AG, Hennigsdorf
Verleihende Organisation und Inititiator des Preises: Deutsche Sepsis-Gesellschaft e.V.
12. Die Ausschreibung wird mitgeteilt:
13. Der Jury gehören an:
14. Die Auswahlarbeit der Juroren ist ehrenamtlich.
15. Die Entscheidung der Jury muss spätestens bis 31.12. des Ausschreibungsjahres in einer gemeinsamen Sitzung getroffen werden. Der/die Preisträger/in muss innerhalb von spätestens vier Wochen erklären, ob er/sie den Preis annimmt.
16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.